Stressfrei auf Balkonien
Balkone, Loggias oder auch Terrassen sind ein toller Ort um nach einem stressigen Arbeitstag Ruhe zu finden und zu entspannen.
Ob Sie an lauen Sommerabenden ein Glas Wein genießen oder Ihren Enkeln im Garten beim Fußballspielen zuschauen, die Sicherheit auf Ihrem Balkongeländer steht immer an erster Stelle.
Aber wo liegt eigentlich der Unterscheid zwischen Balkon, Loggia oder Terrasse ?
Ein Balkon ist ein Baukörper der über dem Geländeniveau liegt und aus dem Haus hinausragt. Im Gegensatz zur Loggia, die im Gebäudeinneren liegt und üblicherweise an 3 Seiten geschlossen ist. Die Terrasse befindet sich hingegen auf Bodenniveau. Aber beachten Sie – auch auf Terrassen gelten die Vorschriften für, Balkongeländer Höhen, sobald eine Absturzhöhe von 0,5m (in Bayern) überschritten wird.
Dies ist oft der Fall wenn Häuser im Hang gebaut sind.
Ist das Material für ein Geländer vorgeschrieben ?
Zum Werkstoff aus dem ein Geländer sein muss gibt es keine Vorgaben.
Jedoch, egal aus welchem Material das Geländer ist, sollten Sie als Hausbesitzer immer wieder den Zustand des Balkongeländers prüfen.
Holz kann morsch werden und weist dadurch einen erheblichen Sicherheitsmangel auf.
Auch bei Brüstungen aus Metall können sich nach jahrzehntelanger Benutzung Schrauben lockern o.ä..
Im Bezug auf das Material empfehlen wir jedoch auf Geländer die durch gespannte Seile oder Plexiglas eine Absturzsicherung aufbauen zu verzichten. Diese Materialien sind dünn, können leicht beschädigt werden und stellen bei kleinsten Beschädigungen sofort ein Sicherheitsrisiko dar.
Auch sieht man immer wieder Zaunsysteme die als Balkongeländer verbaut werden. Davon raten wir dringendst ab, da diese Systeme nicht mit dem Hintergrund der Absturzsicherung entwickelt worden sind.
Und was ist mit Glasgeländern ?
Gegen Glas spricht grundsätzlich nichts. Sie sollten jedoch darauf achten, das der Geländer- Hersteller nur VSG-Gläser verbaut. Diese bestehen aus 2 Gläsern die mit einer Folie verklebt werden. Somit wird bei Beschädigungen an einer Scheibe nicht sofort die Sicherheit beeinträchtigt. Natürlich sollte die defekte Scheibe trotzdem schnellstens ersetzt werden.
Gesetze und Normen für Ihre Sicherheit
Es gibt viele Vorschriften für Geländer und Treppen. Diese unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland.
Auf der einen Seite gibt es die Landesbauordnung die Bundeslandspezifisch ist.
Dann gibt es noch die die DIN-18065 dort werden Normen vorgegeben für Handläufe, Treppenstufen, Geländer, aber auch Sonderregelugen im Denkmalschutz in Bezug auf Balkongeländer Höhen.
Wenn beide Quellen Ihnen Informationen zum gleichen Punkt geben, gilt aber immer die länderspezifische Bauordnung.
Im Beitrag werden sie öfter die Worte Brüstungshöhe und Absturzhöhe lesen, eine kurze Erklärung hierzu.
Brüstungshöhe: Die Höhe vom Boden bis zum höchsten Punkt der Brüstung (im Normalfall ist das der Handlauf).
Absturzhöhe: Meint die Höhe vom Boden bis zur nächst tiefer gelegenen Fläche.
Wir beziehen uns, in diesem Artikel, auf die Norm für Geländer laut DIN-18065 und die Landesbauordnung in Bayern. Die Normen und Vorschriften sind in ganz Deutschland ähnlich. Trotzdem sollten Sie sich immer mit der in Ihrem Bundesland geltenden Bauordnungen vertraut machen bevor Sie Änderungen an Geländern vornehmen. Beispielsweise ist in Baden-Württemberg eine niedrigere Geländerhöhe auch bei Absturzhöhen über 12 Meter zulässig.
Das gibt der Gesetzgeber in Bayern im Detail vor
Absturzhöhe >0,5m - <12m | Absturuhöhe >12m | Lattenabstand (horizontal) | Geländer-öffnungen | Brüstungsunterkante bis Boden | BayBO + DIN-18065 | mind. 90 cm | mind. 110 cm | max. 2,5 cm | max. 12 cm | max. 12 cm |
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unsere Empfehlung | ca. 100 cm | mind. 110 cm | ca. 2 cm | max. 11 cm | ca. 5 cm |
In Bayern wird ab einer Absturzhöhe von 0,5 Meter in der Bauordnung eine Brüstung vorgeschrieben. Alles Weitere wird in der Bauordnung nicht genauer beschrieben, ab hier beziehen wir uns auf die DIN-18065.
Ab einer Absturzhöhe von 0,5 Meter ist die Brüstungshöhe mit mind. 0,9 Meter vorgeschrieben. Standard bei den meisten Geländerherstellern ist 1 Meter. Ab einer Absturzhöhe von 12 Metern wird in Bayern, wie in fast allen anderen Bundesländern, eine Brüstungshöhe von 1,1 Meter vorgeschrieben. Beim Balkonbau sollte im Hinsicht auf die Höhe das Gefälle des Bodenaufbaus berücksichtigt werden. Die Mindesthöhe meint immer die höchste Stelle – das ist in den meisten Fällen die Hauswandseite.
Des weiteren gibt die DIN-18065 auch den maximalen Abstand zwischen Stäben die horizontal angebracht sind vor. Ein Abstand von 2,5 Zentimetern darf hier nicht überschritten werden, um das überklettern (Leitereffekt) zu verhindern.
Auch der Abstand bei vertikaler Lattung ist geregelt. Hier gilt ein maximaler Abstand von 12 Zentimetern. Der Abstand vom Geländer zum Boden darf ebenfalls nicht die 12 Zentimeter überschreiten. In diesem Fall empfehlen wir einen Abstand von maximal 5 Zentimetern, da schwerere Gegenstände nicht durch die Öffnung fallen können und hier eventuell Schaden an Menschen oder Gegenständen anrichten.
Die oben genannten Vorschriften beziehen sich auf Privatgebäude und nicht auf Arbeitsstätten oder öffentlich zugängliche Bereiche.
Fazit
Suchen Sie sich, im besten Fall, einen Ansprechpartner der Erfahrung und Wissen nicht nur im Design aufweist, sondern Ihnen auch sicherheitsrelevante Fragen, wie beispielsweise vorgeschriebene Balkongeländer Höhen, beantworten kann.
Billige Geländer erkennt oft auch ein Laie. Auch wenn der Preis erst einmal lockt, vergewissern Sie sich, dass alles sicher ist. Darüber hinaus achten Sie auf die Qualität der Lackierung, Beschichtung, Lattung…. Diese Punkte leiden oft bei einem zu niedrigem Preis und können nach ein paar Jahren zu einem Sicherheitsrisiko werden aber auch die Optik wird, nach einiger Zeit, massiv beeinträchtigt.
Also setzen Sie auf Qualität! So haben Sie lange Freude an Ihrem Geländer und schützen sich und Ihre Familie vor eventuellen Gefahren.
Grundsätzlich gilt: Die Sicherheit von Erwachsenen und vor allem der Kinder steht immer an erster Stelle !
Quellen:
TÜV SÜD
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBO-36
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Wir verpflichten uns nicht der Vollständigkeit in diesem Beitrag.